Stellungnahme von eBay zum französischen Urteil im Rechtsstreit mit LVMH

Paris, Frankreich, 30. November 2009 - eBay nimmt Stellung zu einer Entscheidung des Pariser Handelsgerichts im Rechtsstreit mit LVMH, in deren Rahmen eBay mit einer Ordnungsstrafe von 1,7 Millionen Euro belegt wurde. Die Ordnungsstrafe bezieht sich auf eine Unterlassungsverfügung, die französische eBay-Nutzer daran hindert, Parfumprodukte von Dior auf allen eBay-Seiten weltweit zu kaufen oder zu verkaufen.

Alex von Schirmeister, General Manager von eBay in Frankreich sagte: „Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen. Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend."

„Wir gehen davon aus, dass die übergeordneten Gerichte diese Entscheidung aufheben und gewährleisten werden, dass E-Commerce-Unternehmen wie eBay Käufern und Verkäufern auch zukünftig als Plattformen dienen, um mit authentischen Produkten zu handeln."

Herr von Schirmeister ergänzte: „Angesichts der Tatsache, dass eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen ist, ist die Ordnungsstrafe selbst unverhältnismäßig. Sie ist in keinster Weise im Einklang mit den juristischen Erfolgen von eBay in Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Belgien und den USA."

Hintergrundinformationen
Die Unterlassungsverfügung, die im Juni 2008 erlassen wurde, verlangt, dass eBay die französischen Nutzer daran hindert, authentische LVMH-Parfumprodukte auf allen eBay-Seiten weltweit zu kaufen oder zu verkaufen.

Um der Unterlassungsverfügung zu entsprechen, hat eBay hochmoderne Filtersoftware eingesetzt, um die Millionen täglich eingestellter Artikel zu überprüfen. Tausende von Angeboten authentischer Produkte wurden für die französischen Nutzer unsichtbar und unzugänglich gemacht.

LVMH legte in den Gerichtsunterlagen detaillierte Informationen zu lediglich 1.341 der 200 Millionen Artikel vor, die sich täglich bei eBay im Angebot befinden. Nach Einschätzung von eBay wurden diese Artikel von Nutzern eingestellt, die bewusst versuchten, die von eBay eingesetzten umfassenden Systeme zu umgehen. Bei insgesamt 1.091 (81%) der von LVMH vorgelegten Angebote waren die zum Verkauf stehenden Artikel vom Verkäufer nicht richtig beschrieben, enthielten eine falsche Schreibweise oder gar keine Nennung des Markennamens oder waren nur über eingestellte Bilder des Produkts identifizierbar.

Die Berufungsverhandlungen zu der Unterlassungsverfügung und zwei weiteren Fällen mit Bezug zu LVMH sind für Mai 2010 geplant.

 

Quelle: eBay

Tags:
eBay, LVMH, Rechtsstreit
Datum:
Montag, 30. November 2009, 22:42 Uhr

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