Rote Karte für Mollige

  • Analyse von FinanceScout24 zeigt: Krankenzusatzversicherung für Übergewichtige häufig nur mit Risikozuschlag
  • Body-Mass-Index oder Abweichung vom Normalgewicht: Assekuranz legt unterschiedliche Kriterien an
  • Wer mehr als 50 Prozent über der Norm liegt, kann abgelehnt werden
  • Versicherer betonen: Übergewicht ist nur ein Risikofaktor von vielen

 

 

München, 23. August 2010 - Wer zu viele Kilos auf die Waage bringt, muss damit rechnen, von einer privaten Krankenkasse als Kunde abgelehnt zu werden. Dies ist das Ergebnis einer Analyse des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24 unter günstigen und leistungsstarken Anbietern von privaten Krankenzusatz-Policen.

 

Weil die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr ausgedünnt werden, schließen viele Verbraucher, die es sich leisten können, eine private Zusatzversicherung ab. Diese deckt, je nach Tarif, zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz ab, oder übernimmt die Rechnung für Chefarztbehandlung und Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. Solche Policen sind mitunter schon für zehn Euro pro Monat zu bekommen - doch nur für die Gesunden und Fitten unter den Antragstellern. Für so genannte Risikogruppen dagegen werden sehr schnell Zuschläge fällig, oder es heißt sogar: Sie müssen draußenbleiben!

 

„Besonders für Übergewichtige kann es schwierig werden", erklärt Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer von FinanceScout24. „Dies gilt besonders dann, wenn noch andere Risikofaktoren, wie Vorerkrankungen, hinzukommen, und der Antragsteller das 40. Lebensjahr überschritten hat." Wer 110 Kilo auf die Waage bringe, demnächst seinen 50. Geburtstag feiere, unter Bluthochdruck leide und einen Bandscheibenvorfall habe, könne kaum mit einem positiven Bescheid nach der Gesundheitsprüfung rechnen.

 

Dabei ist es medizinisch umstritten, wann gesundheitlich bedenkliches Übergewicht vorliegt. Mehrere der von FinanceScout24 befragten Gesellschaften wollen sich deshalb auch nicht auf einen konkreten Richtwert wie den Body-Mass-Index (BMI) festlegen. So heißt es zum Beispiel bei der Central Krankenversicherung: „Wir bewerten das Körpergewicht nicht isoliert, sondern werfen einen gesamtheitlichen Blick auf die Gesundheit des potenziellen Kunden. Dabei hilft uns eine spezielle Software." Ähnlich verfährt die Barmenia: Einen konkreten BMI-Wert als k.o.-Kriterium gibt es nicht. Aber natürlich sei erhebliches Übergewicht ein Risiko, das häufig mit Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck, Thrombosen, Leberverfettung, vorzeitigem Gelenkverschleiß, Depressionen mit sozialem Rückzug sowie Diabetes (Typ II) einhergehe. Ebenso sei Untergewicht nicht selten eine Folge gesundheitlicher Störungen wie Schilddrüsenüberfunktion, chronischen Nieren- oder Leberleiden, psychischen Störungen und einer unregelmäßigen Lebensweise mit zu wenig Schlaf.

 

Die Axa bedient sich eines konkreten BMI-Wertes als Richtschnur, verweist aber ebenfalls auf andere Risikofaktoren, die es zu berücksichtigen gelte. Die konkreten BMI-Grenzwerte erfahren Kunden allerdings erst bei der Antragstellung, um sie nicht vorschnell zu verunsichern. Etwas konkreter werden die INTER Versicherungsgruppe und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK): Bis zu einem BMI von 30 bewegen sich Neukunden im grünen Bereich, bei einem höheren Wert drohen Zuschläge. Zum Vergleich: Bei einem BMI von 28 bringt ein Mann bei einer Körpergröße von 1,80 Meter rund 90 Kilogramm auf die Waage, was als leichtes Übergewicht gewertet wird.

 

Eine andere Richtschnur benutzt die ARAG: Hier kommt es auf das Normalgewicht an, definiert als Anzahl der Zentimeter (Körpergröße) minus 100 in Kilogramm. Eine 1,75 Meter große Frau darf demnach 75 Kilogramm wiegen, um als normalgewichtig zu gelten. Wer dieses Kriterium erfüllt, braucht keine Risikozuschläge fürchten. Wer jedoch um 20 bis 29 Prozent darüber liegt, muss bei den Tarifen für ambulante Heilbehandlung 20 Prozent Risikozuschlag akzeptieren. Wer das Normalgewicht um 30 bis 39 Prozent verfehlt, bezahlt 30 Prozent mehr, und wer um 40 bis 49 Prozent die Norm verpasst, muss vor der weiteren Prüfung des Antrags einen Bericht des Hausarztes vorlegen. In der Gewichtsklasse, die das Normalgewicht um 50 Prozent oder mehr übersteigt, zeigt die ARAG die rote Karte: Ein Versicherungsschutz ist dann nicht mehr möglich.

 

Ähnlich verfährt die R+V. Auch bei dieser Gesellschaft ist das so genannte Normalgewicht ausschlaggebend, allerdings ist sie restriktiver als die ARAG: Wer den Norm-Wert um mehr als 40 Prozent verfehlt, bekommt keine Zusatz-Police, bei dem die Abfrage von Körpergröße und Gewicht im Rahmen einer Gesundheitsprüfung relevant ist.

 

Allerdings ist die Körperfülle nicht bei allen Tarifen der Zusatzversicherung ein wichtiges Kriterium. „Wer eine Zahnzusatzversicherung wünscht, muss sich kaum Sorgen wegen einiger Kilo zuviel machen", betont FinanceScout24-Chef Schlossberger. „Bei einem Tarif für die stationäre Behandlung in der Klinik oder einer Pflegezusatzversicherung ist Übergewicht dagegen ein Risikofaktor, der - im Wortsinn - stark ins Gewicht fällt."

 

Quelle: FinanceScout24 GmbH

Tags:
FinanceScout, Krankenzusatzversicherung, Risikozuschlag
Datum:
Montag, 23. August 2010, 10:15 Uhr

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