Kfz-Versicherung: Viel fahren, viel sparen

  • Analyse von FinanceScout24 zeigt: Hohe Jahresfahrleistung verteuert Prämien um bis zu 100 Prozent
  • Große Preisunterschiede zwischen den günstigsten und teuersten Gesellschaften
  • Wechsel des Versicherers kann viel Geld sparen

 

München, 27. Oktober 2010 - Wer einer Beschäftigung häufig nachgeht und diese regelmäßig ausübt, wird darin besser und erfahrener. Diese Erkenntnis dürfte kaum jemand in Frage stellen. Dennoch werden Vielfahrer von den Kfz-Versicherungen mit hohen Aufschlägen für ihre Haftpflicht- und Kasko-Policen „bestraft", wie umfangreiche Berechnungen des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24 jetzt zeigen. Im Durchschnitt bezahlen Vielfahrer, die 40.000 Kilometer im Jahr unterwegs sind, rund 68 Prozent mehr für die Kfz-Versicherung als Wenigfahrer mit einer Fahrleistung von nur 5.000 Kilometern. In der Spitze liegen die Unterschiede sogar bei mehr als 150 Prozent. Selbst im Vergleich mit Durchschnittsfahrern (13.000 Kilometer pro Jahr) zahlen Vielfahrer im Mittel noch 38 Prozent mehr.

 

Das Argument der Assekuranz: Wer viel fährt, läuft auch öfter Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden. „Einleuchtend ist das nur teilweise und auch nur auf den ersten Blick", erklärt dazu FinanceScout24- Geschäftsführer Dr. Errit Schlossberger: „Denn gleichzeitig werden auch die besonders unerfahrenen Führerscheinneulinge überproportional zur Kasse gebeten - das passt nicht ganz zusammen." Schlossberger glaubt, dass unsichere Gelegenheits- und Sonntagsfahrer sowie Senioren mit rückläufiger Fahrpraxis und längeren Reaktionszeiten das größere Risiko im Straßenverkehr darstellen als Vielfahrer, die das Auto oftmals auch beruflich nutzen und entsprechend routiniert sind.

 

Kräftig sparen können Vielfahrer trotzdem: Beim Test von FinanceScout24 kostete eine leistungsstarke Haftpflicht-Police für einen verheirateten Familienvater mit zwei Kindern, der jährlich 40.000 Kilometer zurücklegt und in der Schadenfreiheitsklasse 10 eingestuft ist, bei der HDI24 (Tarif Klassik) nur 317,61 Euro. Ein Tarif mit ähnlichen Leistungen schlug bei einer weniger günstigen Gesellschaft bereits mit 478,52 Euro zu Buche. Im Vergleichsrechner noch weiter hinten platzierte Versicherer waren sogar weitaus teurer. Die Preisdifferenz zu den besten Tarifen betrug hier bis zu 150 Prozent.

 

Ähnlich hoch fielen die Unterschiede bei Teil- und Vollkasko-Tarifen aus - sowohl bei den preisgünstigsten als auch bei den leistungsstärksten Angeboten. „Für Verbraucher, die in der jetzt angelaufenen Kfz-Wechselsaison die Angebote der Assekuranz vergleichen wollen, ist die jährliche Fahrleistung eine zentrale Stellschraube für die Berechnung der Tarife", stellt FinanceScout24-Chef Schlossberger klar. Er rät Fahrzeughaltern, die voraussichtliche Kilometerleistung möglichst exakt zu kalkulieren, denn diese habe zentralen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Jahresprämie. Ebenso wichtig sei es, die Kfz-Versicherung über Abweichungen von der tatsächlichen Fahrleistung zu informieren. „Die Gesellschaften werten das als eine Änderung der Tarifmerkmale. Deshalb besteht für den Fahrzeughalter eine Mitteilungspflicht gegenüber der Versicherung", warnt Schlossberger.

 

Wer bei der Kilometerleistung absichtlich mogelt und dann einen Unfall verursacht, oder das Auto als gestohlen melden muss, sieht unter Umständen keinen Cent, wenn der Schwindel auffällt. „In der Kasko führt das dazu, dass der Versicherte auf seinem Schaden sitzen bleibt. In der Haftpflicht erhält zwar der Geschädigte Geld von der Versicherung. Diese holt sich aber einen gehörigen Teil davon von ihrem Kunden zurück. Meist sind 5.000 Euro in den Versicherungsbedingungen festgelegt", erklärt der FinanceScout24-Chef.

 

Ein kleines Hintertürchen bleibe, wenn tatsächlich falsche Angaben gemacht wurden: die zügige Korrektur des Fehlers. Wer aus Versehen eine falsche Laufleistung in der Schadensmeldung eingetragen hat, sollte also nicht darauf vertrauen, dass es vielleicht niemand merkt, sondern schnell die Versicherung informieren. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt: Korrigiert ein Kunde seine falschen Angaben so schnell, dass der Versicherung der Fehler noch nicht aufgefallen und ihr vor allem durch eine zu hohe Zahlung noch kein Schaden entstanden ist, dann rettet er damit seinen Versicherungsschutz.

 

Quelle: FinanceScout24 GmbH

Tags:
FinanceScout, Kfz-Versicherung
Datum:
Mittwoch, 27. Oktober 2010, 11:40 Uhr

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