Zensus 2011: Das bedeutet die Volkszählung für Immobilienbesitzer

In diesem Jahr findet wieder eine Volkszählung in Deutschland statt, in deren Verlauf auch der Wohnungsbestand erfasst wird. Immobilieneigentümer müssen detaillierte Auskunft geben, berichtet immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Bei Verweigerung drohen Zwangsgelder in Höhe von mehreren Hundert Euro.

Nürnberg, 5. April 2011. Mit dem Zensus 2011 findet in diesem Jahr eine Volkszählung in Deutschland statt, Deutschland wird quasi einer Inventur unterzogen. Von Immobilieneigentümern werden viele Daten verlangt, berichtet immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Es besteht Auskunftspflicht, bei Verweigerung drohen teils empfindliche Zwangsgelder.

Was ist ein Zensus?
Zensus bedeutet Volkszählung. Beim Zensus 2011 wird nicht jeder Einwohner Deutschlands befragt, sondern nur eine Stichprobe der Bevölkerung. Die meisten Daten stammen aus amtlichen Quellen wie den Einwohnermeldeämtern. Anders verhält es sich bei den Eigentümern von Wohnimmobilien: Da der komplette Wohnimmobilienbestand im Zensus 2011 erfasst werden soll, müssen alle Eigentümer über ihre Gebäude Auskunft geben.

Was bedeutet der Zensus 2011 für Immobilieneigentümer?

Sämtliche Eigentümer von Immobilien erhalten einen Fragebogen, auf dem Angaben zu Art, Ausstattung und Alter des Gebäudes gemacht werden müssen. Zu einzelnen Wohnungen werden gesonderte Angaben verlangt - bis hin zu den Namen der Bewohner.

Für den Zensus 2011 hat die Bundesregierung ein eigenes Gesetz erlassen (Zensusgesetz 2011), in dem auch die Auskunftspflicht festgeschrieben wurde. Diese Pflicht betrifft sowohl die ausgewählten Personen für die Haushaltsbefragung als auch die Immobilieneigentümer. Eine Auskunftsverweigerung kann teuer werden: Für einzelne Haushalte und Eigentümer von selbstbewohnten Immobilien beginnen die Zwangsgelder bei 250 Euro. Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder größeren Beständen müssen mit vierstelligen Geldbußen rechnen. Dabei entbindet die Zahlung des Zwangsgeldes nicht von der Auskunftspflicht - im Gegenteil: Hartnäckige Verweigerer müssen mit wiederholten Strafen rechnen, im Extremfall können solche Fälle auch vor Gericht landen.

Termine und Details
In manchen Bundesländern wurden schon seit Herbst 2010 sogenannte Vorbefragungsbögen versendet. Diese dienten vor allem zur Bereinigung der Adressdaten. Ab Anfang Mai 2011 erhalten Immobilieneigentümer dann die richtigen Fragebögen. Für die Bearbeitung sind circa vier Wochen vorgesehen. Die Befragung kann unter Angabe einer Identifikationsnummer auch im Internet erledigt werden. Eigentümer von größeren Immobilienbeständen können sich mit ihrem jeweiligen statistischen Landesamt in Verbindung setzen, um die Fragebögen für ihren gesamten Bestand gesammelt EDV-unterstützt auszufüllen und per Internet zu versenden.

 

Quelle

Tags:
immowelt, Volkszählung, Zensus
Datum:
Dienstag, 5. April 2011, 09:27 Uhr

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