Gas und Strom: Vorsicht bei Festpreis-Tarifen

  • Verbraucher „erkaufen" Garantien oftmals mit überhöhten Preisen
  • FinanceScout24: Für sehr sicherheitsbewusste Kunden können Festpreise aber eine Option sein
  • Smarte Verbraucher vergleichen die Angebote und achten auf guten Service

München, 07. April 2011 - Die Revolutionen in den arabischen Ölförder-Staaten, die Atomkatastrophe in Japan - wenig deutet im Moment darauf hin, dass die Energiepreise in absehbarer Zeit sinken könnten. Im Gegenteil: Die Verbraucher haben Angst, dass sich die Preisspirale noch schneller dreht. „Nichts fürchten die Flatrates und Preisgarantien liebenden Deutschen so sehr wie die daraus resultierende Unsicherheit für ihre Finanzen", erklärt Sabine Haase, Geschäftsführerin des unabhängigen Verbraucher- und Vergleichsportals FinanceScout24. Die Versuchung sei deshalb groß, die von den Strom- und Gaslieferanten angebotenen Tarife mit Preisgarantie auszuwählen, bei denen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise innerhalb der Vertragslaufzeit nicht geändert werden dürfen. „Sich vorschnell auf einen solchen Vertrag einzulassen, kann jedoch ein teurer Fehler sein", warnt Haase. Einige der Garantie-Tarife hätten gravierende Nachteile. Unter Umständen fahre man mit einem flexiblen Vertrag eines kundenfreundlichen Versorgers besser.

 

„Verbrauchern sollte klar sein, dass auch die Versorger versuchen, ihr Risiko in diesen unsicheren Zeiten zu minimieren", erklärt Haase. „Bei Garantie-Tarifen heißt das, dass sie die Preise im Voraus sehr großzügig zu ihren Gunsten kalkulieren." Das bedeutet für die Kunden: Die Tarife sind teilweise deutlich teurer als andere. Aus diesem Grund lohnt sich auch bei diesen Tarifen ein Anbietervergleich. Verbraucherschützer monieren zudem, dass einige Versorger durch zusätzliche Rechnungsposten den Gesamtbetrag verschleiern, um einen auf den ersten Blick attraktiven Festpreis als Lockangebot offerieren zu können. Zu einem Bumerang wird das Mehr an Sicherheit natürlich auch dann, wenn der Gas- oder Strompreis während der Laufzeit des Vertrages sinkt. Denn Preissenkungen sind in Tarifen mit Preisgarantie vertraglich nicht vorgesehen.

 

„Das soll aber nicht heißen, dass Festpreise für Strom und Gas grundsätzlich schlecht sind", schränkt Haase ein. In den vergangenen Jahren seien die Energiepreise trotz der Liberalisierung der Märkte tendenziell gestiegen. Auch der Energiehunger aufstrebender Nationen wie China und Indien sowie die politischen Verwerfungen im mittleren Osten deuteten darauf hin, dass Preissteigerungen in Zukunft wahrscheinlicher sind als Nachlässe. Gerade bei Versorgungsengpässen aufgrund politischer Krisen sorge die vertraglich vereinbarte Strom- oder Gaspreisgarantie dafür, dass es bei der Jahresabrechnung nicht zu bösen Überraschungen kommt.

 

Wichtig sei es für sicherheits-orientierte Verbraucher aber, die Konditionen der verschiedenen Anbieter sorgfältig zu vergleichen und auch das Kleingedruckte zu lesen. Darin findet man zum Beispiel Hinweise darauf, ob der Versorger mit kundenfreundlichen Klauseln und Serviceleistungen punkten kann. „Anbieter, die von ihren Kunden für den günstigen Festpreis eine Kaution von 300 Euro und ein ganzes Jahr Vorauskasse fordern, gehören da zweifellos nicht dazu", verdeutlicht die FinanceScout24-Geschäftsführerin.

 

Haase ist davon überzeugt, dass Verbraucher am besten zu sinkenden Gas- und Strompreisen beitragen können, indem sie von der Möglichkeit des Anbieterwechsels reger als bisher Gebrauch machen. Trotz des schnellen und unproblematischen Procedere nutzen noch immer wenige Kunden diese Möglichkeit. Dem Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft zufolge sind im Jahr 2010 rund drei von vier Erdgaskunden bei ihrem alten Versorger geblieben - und das, obwohl die Bürger inzwischen rund 35 Anbieter pro Postleitzahlengebiet zur Auswahl haben, während es 2008 erst drei waren.

 

„Dabei ist der Wechsel des Versorgers denkbar einfach", erklärt Haase. „Es genügt, sich beim neuen Lieferanten anzumelden. Dieser regelt die Abmeldung beim bisherigen Vertragspartner und die Umstellung der Lieferung." Eine Unterbrechung der Versorgung sei ausgeschlossen, denn im Zweifel sei der kommunale Grundversorger per Gesetz zur Lieferung verpflichtet.

 

Quelle

Tags:
Festpreis, FinanceScout, gas, strom
Datum:
Donnerstag, 7. April 2011, 10:22 Uhr

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