Ab 1. Juli gilt die Warnwestenpflicht

 

Ab 1. Juli gilt die Warnwestenpflicht in Deutschland

Verwarnungsgeld droht - A.T.U erklärt, was Autofahrer beachten müssen

Weiden in der Oberpfalz, 24. Juni 2014. In vielen Ländern sind Warnwesten im Auto

längst Pflicht. Ab 1. Juli gilt dies auch für Deutschland. Jeder Autofahrer muss

künftig eine Warnweste mitführen, unabhängig von der Zahl der Mitfahrer. Damit

sollen Menschen bei einer Panne besser sichtbar sein. Die neue Regelung gilt für

alle in Deutschland zugelassenen Pkw. Wer ein Verwarnungsgeld vermeiden will,

sollte die folgenden Tipps von A.T.U beherzigen.

Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug künftig mit einer Warnweste ausgestattet sein. Die

Weste darf die Farben gelb, rot oder orange haben und muss die DIN-Norm EN 471 oder

EN 20471 erfüllen. Wichtig: Um im Falle einer Panne oder bei einer Kontrolle schnell an

die Weste zu gelangen, sollte sie im Fahrerraum griffbereit platziert werden. Am besten ist

die Warnweste unter dem Sitz, im Handschuhfach oder im Türfach aufgehoben.

Keinesfalls sollte sie im Kofferraum liegen, sonst kann man die Weste im Notfall erst nach

dem Verlassen des Autos anlegen.

A.T.U empfiehlt, für jeden Fahrzeuginsassen eine Sicherheitsweste mitzuführen. Das ist

zwar in Deutschland nicht Pflicht, aber beim Verlassen des Fahrzeugs ist schließlich nicht

nur der Fahrer gefährdet. In Urlaubsländern wie Italien oder Ungarn muss übrigens für

jeden Insassen eine Weste bereit liegen.

Wer bei einer Verkehrskontrolle keine Sicherheitswarnweste vorzeigen kann, zahlt ein

Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro. Den niedrigen Anschaffungspreis für Warnwesten

sollten Autofahrer aber in jedem Fall investieren - nicht zuletzt, um die eigene Sicherheit

im Straßenverkehr zu erhöhen.

 

Quelle

 

Tags:
Warnweste
Datum:
Dienstag, 24. Juni 2014, 13:58 Uhr

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