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... ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist in Deutschland in der Regel ein privates Unternehmen, das durch eine Kassenzulassung und der Vergabe eines Institutionskennzeichens Rezepte abrechnen kann. Die zuvor von Ärzten oder diagnostischen Einrichtungen verschriebenen Rezepte enthalten eine Diagnose und einen Fachausdruck eines Hilfsmittels oder Pflegehilfsmittels. Gemäß § 126 SGB V gibt es Sanitätshäuser der Klassen 1, 2 und 3.
Klasse 1: Abgabe von handwerklich individuell gefertigten Hilfsmitteln, bei denen die handwerkliche Leistung den überwiegenden Teil des Hilfsmittels darstellt, und industriell gefertigten Hilfsmitteln.
Klasse 2: Abgabe aller sonstigen Hilfsmittel ohne zusätzliche handwerkliche Zurichtung.
Klasse 3: Abgabe von Geräten zur Eigenbehandlung des Patienten.
Die Klasse 1 muss von einem Meister (Orthopädietechniker, Orthopädiemechaniker oder Bandagist) geführt werden.
Ein Sanitätshaus der Klasse 2 kann auch von einem aus der Gesundheitsbranche qualifizierten Mitarbeiter geführt werden, der mindestens fünf Jahre in dem Bereich tätig war. Es gibt auch Einschränkungen in der Festlegung der einzelnen Produktgruppen, die ein Sanitätshaus versorgen möchte. Um eine Kassenzulassung zu erhalten bzw. um Rezepte abrechnen zu können, ist eine Zertifizierung nach ISO 9001 bzw. ISO 13485 notwendig. Nachfolgende Versorgungen können durch ein Sanitätshaus geleistet werden: Hilfsmittel wie z. B. die Versorgung mit Bandagen, Orthesen, Prothesen, Rollstühlen, Krankenpflegebetten, Handstöcken, Kompressionsstrümpfen, Toilettenstühlen und viele weitere Artikel.
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