Streitthema Mietkaution: Früh genug Rechtsschutzversicherung abschließen

  • FinanceScout24: Wer zu lange zögert, erhält keine Deckungszusage
  • Wartezeiten von drei bis sechs Monaten sind üblich
  • Kaum ein Konflikt landet so häufig vor dem Kadi

München, 07. Februar 2011 - Leider ist es der Klassiker schlechthin: Die Mieter haben ihre Wohnung ordnungsgemäß gekündigt und einen Termin für die Schlüsselübergabe mit dem Vermieter vereinbart. Man wünscht sich alles Gute und geht seiner Wege. Nun muss nur noch die hinterlegte Kaution samt Zinsen fristgerecht überwiesen werden und schon kann ein neues Lebenskapitel aufgeschlagen werden.

„Soweit die graue Theorie", kommentiert Dr. Errit Schlossberger, CEO des unabhängigen Verbraucher- und Vergleichsportals FinanceScout24. „Die Praxis sieht in vielen Fällen leider so aus, dass der Vermieter die Kaution einbehält, weil seiner Meinung nach Malerarbeiten nicht oder mangelhaft ausgeführt wurden, oder aber Böden und Einrichtungsgegenstände Schäden aufweisen." Oftmals sei dieses Vorgehen deshalb berechtigt. Es gebe aber auch zahlreiche Fälle, bei denen es dem Vermieter nur darum gehe, sich zu bereichern. In solchen Situationen, so Schlossberger, helfe oftmals schon ein Brief eines Anwalts, um den Vermieter zum Einlenken zu bewegen.

Allerdings wüssten Vermieter, dass sie am längeren Hebel sitzen, sobald die letzte Monatsmiete überwiesen worden ist: Sie haben nach wie vor die Kaution. Und ihre ehemaligen Vertragspartner sind oft knapp bei Kasse, weil der Umzug Geld kostet und die Kaution für die neue Wohnung hinterlegt werden muss. „Wer dann auf eigene Rechnung einen Anwalt bemühen muss, kommt finanziell schnell in die Bredouille", warnt Schlossberger. „Viele wünschen sich da eine Rechtsschutzversicherung, die die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Doch dafür ist es jetzt bereits zu spät."

Die Versicherung übernehme nur Fälle, klärt der FinanceScout24-Geschäftsführer auf, die während der Laufzeit entstehen. Hierbei gelte es, zwei Voraussetzungen zu beachten. Zum einen das Thema Vorvertraglichkeit: Es besteht nämlich nur dann Deckungsschutz, wenn der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Bei einem Kautionsstreit mit dem Vermieter ist dies aber bereits der Fall. Zum anderen müsse man auf Wartezeiten achten: Es genügt deshalb nicht, ein oder zwei Monate vor dem geplanten Auszugstermin auf die Schnelle noch eine Police abzuschließen: „Die Versicherer schreiben in den Verträgen Wartezeiten fest, um genau das zu verhindern", erklärt Schlossberger: „Beim Thema ‚Beruf und Wohnen‘ liegen diese zwischen drei und sechs Monaten. Manchmal gibt es auch im Privatbereich Wartezeiten, insbesondere im Vertragsrecht." Bei juristischen Auseinandersetzungen, die ihre Ursache im Straßenverkehr haben, entstünden dagegen keine Wartezeiten.

Bei den Themen Vorvertraglichkeit und Wartezeiten könne man nicht auf die Kulanz der Versicherung zählen, warnt Schlossberger. Auch eine Rückdatierung und Nachzahlung des Beitrags sei nicht mehr möglich. Er könne deshalb nur dazu raten, frühzeitig eine Police abzuschließen - „spätestens dann, wenn das Mietverhältnis in einem Jahr endet und bereits absehbar ist, dass die Wohnungsübergabe Ärger mit dem Vermieter verursachen wird."

Vor dem Abschluss eines Vertrages sollte man die Angebote der Versicherer gründlich vergleichen, empfiehlt Schlossberger. Die Preisunterschiede seien oft auch bei identischen Leistungsmerkmalen erheblich. Mit Hilfe der Rubrik „Tarifdetails" sei es zudem möglich, konkret nach Angeboten mit kurzen Wartezeiten zu suchen.

 

Quelle: FinanceScout24 GmbH

Tags:
FinanceScout, mietkaution, rechtsschutzversicherung
Datum:
Montag, 7. Februar 2011, 10:38 Uhr

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