Autofahren in der närrischen Zeit: Diese Spielregeln sollten Sie beachten

  • FinanceScout24: Nicht mit Faschingsmaske hinter das Lenkrad
  • Wagen nicht in der Nähe von Straßen parken, wo Karnevalsumzüge stattfinden
  • Unbedingt Promillegrenzen beim Autofahren beachten

München, 15. Februar 2011 - Auch wenn Bayerns Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein einst die Meinung vertrat, zwei Maß Bier seien überhaupt kein Problem: Alkohol beim Faschingstreiben und Autofahren vertragen sich absolut nicht. Das unabhängige Verbraucher- und Vergleichsportal FinanceScout24 erklärt, welche Regeln während der närrischen Tage sonst noch rund ums Autofahren und Feiern beachtet werden sollten.

So ist es zwar ein Riesenspaß, sich an den tollen Tagen zu verkleiden. „Im Auto sollte man aber darauf verzichten, Masken zu tragen", rät FinanceScout24-Geschäftsführer Dr. Errit Schlossberger: „Sie behindern die Sicht und können auch das Gehör und die Bewegungsfreiheit beeinträchtigen." Wen die Polizei mit Karnevalsmaske am Steuer erwische, müsse mindestens zehn Euro Strafe bezahlen. Baut ein maskierter Narr einen Unfall, wird auch die Kfz-Versicherung genauer nachfragen, inwieweit die Verkleidung dafür die Ursache war. Bei grober Fahrlässigkeit droht sogar der Verlust des Kaskoschutzes. „Gegen eine einfache Pappnase werden aber weder Ordnungshüter noch Versicherung etwas einzuwenden haben", beruhigt Schlossberger.

Autobesitzer in Karnevalshochburgen wie Mainz, Düsseldorf oder Köln sollten speziell am Rosenmontag ihren fahrbaren Untersatz rechtzeitig in Sicherheit bringen. „Wer seinen Wagen am Weg oder in der Nähe des Karnevalsumzugs abstellt, darf nicht auf die Unterstützung der Richter zählen, wenn hinterher Kratzer oder andere Vandalismusschäden zu beklagen sind", warnt der FinanceScout24-Chef. Das sei zwar kein Freibrief für Randalierer. Aber erstens sei es meist unmöglich, den Täter ausfindig zu machen. Und zweitens hätten Richter und Kfz-Versicherer in der Vergangenheit den Autobesitzern meist eine Mitschuld attestiert: Wer sein Auto absichtlich in der Nähe einer solchen Massenveranstaltung abstelle, handle zumindest fahrlässig, so ihre Begründung.

Wer mit dem eigenen Wagen zum Faschingsumzug fahren will, laufe außerdem immer Gefahr, einen Zufahrtsweg für Rettungsfahrzeuge zu blockieren. „Wenn das Auto dann abgeschleppt werden muss, wird es richtig teuer", erklärt Schlossberger. Das Verwaltungsgericht Koblenz habe jüngst nicht einmal die so genannte Parkerleichterung für Schwerbehinderte als Ausrede akzeptiert. „Gerade Besucher aus Gegenden, in denen die närrische Zeit keinen so hohen Stellenwert besitzt, müssen aufpassen und akzeptieren, dass während der tollen Tage das Thema Karneval in den Hochburgen absoluten Vorrang hat und auch die Richter das meistens so sehen", kommentiert Schlossberger.

 

All jenen Jecken, die ernsthaft darüber nachdenken, sich nach dem Faschingsball noch hinters Steuer zu setzen, empfiehlt der FinanceScout24-Geschäftsführer einen vorherigen Blick in den Bußgeldkatalog: Wer mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer von der Polizei erwischt wird, bekommt mindestens 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und mindestens einen Monat Führerscheinentzug. Wer sich auffällig verhält, muss unter Umständen schon ab 0,3 Promille seine Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr oder sogar länger abliefern. Zusätzlich gibt es noch eine Geldstrafe. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer mit einem derart hohen Alkoholgehalt im Blut aus dem Verkehr gezogen wird, muss mindestens sechs Monate auf den Führerschein verzichten, bekommt vier Punkte und eine meist vierstellige Geldstrafe. Wichtig: Man sollte auch den Restalkohol nicht vergessen. „Wer zu tief ins Glas geschaut hat und am nächsten Morgen wieder fahren muss, kann bei einer Polizeikontrolle mitunter sein blaues Wunder erleben", warnt Schlossberger.

Dieses Jahr hat die Polizei übrigens angekündigt, in der heißen Phase des Karnevals auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verschärft zu kontrollieren. Die Veranstalter von Umzügen, Bällen oder Sitzungen sind dafür verantwortlich, dass kein Schnaps oder hochprozentige Mixgetränke an Minderjährige ausgeschenkt werden. Auch dürfen Jugendliche unter 16 Jahren Faschingsbälle gar nicht besuchen. Für 16- bis 18-Jährige ist um Mitternacht Schluss. Sind Erziehungsberechtigte dabei, gibt es keine zeitlichen Begrenzungen.

Noch einen letzten Tipp hat FinanceScout24 für alle Faschings-Fans parat: Ohne eine private Haftpflichtversicherung sollte man sich zwar ohnehin nicht durchs Leben bewegen; sie ist die wichtigste Versicherung in jedem Haushalt. An den närrischen Tagen gelte das aber ganz besonders. Günstige Policen gibt es bereits ab 25 Euro Jahresbeitrag.

 

Quelle

Tags:
Autofahren, fasching, FinanceScout
Datum:
Dienstag, 15. Februar 2011, 13:02 Uhr

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