Erhöhtes Beförderungsentgelt: Schwarzfahren kostet ab 1. Juli 60 Euro

 

Wer in Stadtbahn oder Bus der üstra ohne gültigen Fahrausweis bei einer Kontrolle angetroffen wird, muss voraussichtlich ab dem 1. Juli 2015 ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro bezahlen. Wird das EBE nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt, erhöht es sich auf 67 Euro. Bislang betrug das EBE 40 bzw. 47 Euro.


Das EBE ist bundesweit einheitlich geregelt. Die für die Erhöhung auf 60 Euro notwendigen Verordnungen zum Personenbeförderungsgesetz und Allgemeinen Eisenbahngesetz hat das Bundesverkehrsministerium entsprechend geändert. Diesen Änderungen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag abschließend zugestimmt.


Vorbehaltlich der Veröffentlichung durch das Bundesverkehrsministerium wird die üstra die Änderung voraussichtlich ab dem 1. Juli dieses Jahres umsetzen.
Die üstra begrüßt die Erhöhung ausdrücklich, weil damit der Abschreckungseffekt für potentielle Schwarzfahrer erhalten bleibt. Zum letzten Mal ist das EBE im Jahr 2003 von 30 auf 40 Euro erhöht worden. Inflationsbedingt müsste das EBE daher jetzt sogar über 60 Euro betragen. Die üstra weist darauf hin, dass ein EBE von 60 Euro immer noch weit unter dem europäischen Durchschnitt liegt.  Wer beispielsweise in Belgien schwarzfährt muss bis zu 200 Euro zahlen, in Frankreich sind bis zu 180 Euro fällig und die Schweizer ahnden die Fahrt ohne gültiges Ticket mit bis zu 160 Euro.

 

Quelle

 

Tags:
Schwarzfahrer, Strafe, Üstra
Datum:
Dienstag, 12. Mai 2015, 14:35 Uhr

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