Compliance: Kontaktaufnahme für Hinweisgeber ermöglicht

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft bietet ab sofort die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht oder die Compliance-Regeln des Unternehmens per E-Mail zu geben. Auch per Brief oder telefonisch werden solche Hinweise entgegen genommen. Eine entsprechende Information findet sich ab sofort auf der Homepage des Unternehmens unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/hinweisgebersystem/

Allen Hinweisen - auch solchen, die die ÜSTRA anonym erreichen - wird nachgegangen, kündigte der Vorstandsvorsitzende der ÜSTRA
Dr. Volkhardt Klöppner an. Das Angebot richtet sich sowohl an die Mitarbeiter des Unternehmens als auch an externe Hinweisgeber. „Solche Hinweise sind für uns wichtig, weil sie uns helfen, Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze aufzuspüren und zu ahnden und damit gleichzeitig negative Folgen für unsere Mitarbeiter, Geschäftspartner, Eigentümer und das Unternehmen selbst abzustellen", erklärte Dr. Klöppner.

Die ÜSTRA beabsichtigt, als Ansprechpartner für Hinweisgeber einen externen Ombudsmann einzusetzen. Da für die Auswahl einer solchen Person ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchgeführt wird, übernimmt zunächst der Vorstandsvorsitzende Dr. Volkhardt Klöppner selbst die Aufgaben des persönlichen Ansprechpartners, um keine Zeit zu verlieren.

Zahlreiche börsennotierte Unternehmen in Deutschland bieten bereits ein solches Hinweisgebersystem an wie es jetzt auch bei der ÜSTRA eingeführt wurde. In vielen Fällen werden dazu auch Ombudsmänner als Ansprechpartner benannt.

Die ÜSTRA weist darauf hin, dass das Hinweisgebersystem keine Beschwerden beispielsweise von Kunden oder Anliegern bearbeitet. Hierfür steht wie gewohnt der Kundenservice der ÜSTRA unter der Hotline-Nummer 0511 / 1668 0 oder per Mail unter kundenservice@uestra.de sowie per-sönlich im Kundenzentrum der ÜSTRA in der
Karmarschstraße 30/32 zur Verfügung.

 

Quelle

Tags:
Keine
Datum:
Donnerstag, 25. Januar 2018, 14:07 Uhr

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