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... eine Fähre?
Eine Fähre (von mittelhochdeutsch vere; althochdeutsch ferian ‚mit dem Schiff fahren‘; auch Fährschiff, Ponte oder Fährkahn) ist ein Wasserfahrzeug, das dem Übersetzverkehr über ein Gewässer dient.
Fähren unterscheiden sich nach Einsatzgebiet, Betriebsart und Bautyp. Die Transportaufgabe wird nach Personenfähren, Autofähren und Eisenbahnfähren (Trajektschiffe) differenziert. Von anderen Fahrgastschiffen unterscheiden sich Personenfähren dadurch, dass der Verkehrs- und Transportaspekt im Vordergrund steht, d. h. die Fährfahrt selbst dient in erster Linie dem Erreichen des Ufers jenseits des Gewässers. Dabei können mehrere Anlegestellen angefahren werden oder wiederholt das gleiche Ufer. Fährverkehr kann als in der Regel fahrplanmäßiger Personen- und/oder Güterbeförderung mittels eines Wasserfahrzeugs zur Verbindung zwischen mindestens zwei Häfen oder Anlegestellen, die durch Flüsse, Seen oder Randmeere unterbrochen werden, definiert werden.
Eine Fährstelle ist die Gesamtheit von Zufahrten, Anlegestellen, Fährschiff(en) und Fahrroute. Zumeist sind Vorrichtungen erforderlich, die den Übergang zwischen Fähre und Ufer ermöglichen: zum Ausgleich unterschiedlicher Wasserstände, unterschiedlicher Beladungszustände und Überbrückung seichter Ufer. Diese Vorrichtungen können mit der Fähre (Landeklappen) oder mit dem Ufer (Landebrücken) fest verbunden sein.
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