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... eine Antiquität?
Als Antiquitäten oder Antiken (von lateinisch antiquus, deutsch: alt, altertümlich) bezeichnet man sammelnswerte Gegenstände, meist künstlerischer oder kunsthandwerklicher Art, die je nach Stilrichtung regelmäßig mindestens 100 Jahre, zuweilen aber auch nur mehr als 50 Jahre alt sind.
Sie umfassen alle Bereiche menschlichen Lebens von der Antike bis zur Neuzeit. Alte Bücher, Schriften, Noten, Zeitungen und Zeitschriften werden als antiquarisch bezeichnet. Bei Kunstwerken (Gemälde, Bildhauerei usw.) gibt es einen fließenden Übergang zwischen Kunst- und Antiquitätenhandel. Antiquitäten erzielen auf Auktionen einen hohen Verkaufspreis, der mit dem Alter, dem Erhaltungszustand und Seltenheitswert steigt. Hinzu kommt, dass die Objekte oft qualitativ sehr hochwertig hergestellt wurden (meist durch Handarbeit). Je nach Herkunft sind einige Antiquitäten nicht für den freien Handel zugelassen, wenn sie aufgrund geltender Gesetze besonders geschützt sind; dies gilt vor allem für Gegenstände der Antike und von Ausgrabungen (siehe Archäologie). In Deutschland ist zum Beispiel durch das Kulturgutschutzgesetz der Export von eingetragenen Kunstwerken und anderem Kulturgut (einschließlich Bücher) mit nationaler Bedeutung verboten.
Da mit zunehmendem Alter die Antiquitäten selten werden und somit die Preise steigen, kommt es immer wieder zu Nachahmungen und Fälschungen. Der Unterschied zu den Originalen kann meist nur von Sachverständigen festgestellt werden. Das Fälschen von Antiquitäten ist in Deutschland kein eigenständiges Delikt, sondern wird als Betrug § 263 StGB und ggf. Urkundenfälschung § 267 StGB bestraft.
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